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Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer — was lohnt sich bei 60 Tagen?

Kategorie: Steuern-und-Recht  ·  erstellt von Timo  ·  08. Aug 2025, 09:19  ·  20 Antworten · 1400 Aufrufe

hey leute 👋 ich blick da grad echt nicht durch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen 😅

also ich mach ne Ausbildung als Bürokaufmann und arbeite so ca. 60 Tage im Jahr von zuhause. das ist nicht jeden monat gleichmäßig oder so, manchmal 2 wochen am stück, manchmal gar nicht. mein arbeitgeber hat das offiziell genehmigt (schriftlich sogar).

jetzt will ich das natürlich in der steuererklärung geltend machen, weil ich bin ja kein vollidiot lol 😂 aber ich hab kein eigenes arbeitszimmer!! ich hab nur einen schreibtisch im schlafzimmer, der halt auch für alles andere genutzt wird (zocken, netflix, was auch immer).

fragen die mich grad beschäftigen:

  • kann ich trotzdem irgendwie das häusliche arbeitszimmer absetzen oder geht das nur wenn man ein echtes separates zimmer hat?
  • was ist mit der homeoffice-pauschale? die kenn ich irgendwie vom hörensagen, aber ich weiß nicht genau wieviel das bringt
  • kann ich beides kombinieren oder schließt das eine das andere aus??

bei 60 tagen macht das ja vielleicht nicht mega viel aus aber hey, als azubi nimmt man jeden euro mit 😤 danke schonmal!

ok also das häusliche arbeitszimmer kannst du schon mal vergessen wenn du nur nen schreibtisch im schlafzimmer hast 😬 das FA will da ein separates Zimmer sehen, das nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. dein gaming-setup fliegt dir da sofort um die Ohren lol

aber die homeoffice-pauschale ist genau für solche fälle wie dich gemacht! seit 2023 sind das 6€ pro Tag, max. 1.260€ im Jahr (also max. 210 Tage). bei deinen 60 Tagen wären das 360€ die du einfach so als werbungskosten angibst. kein nachweis von tatsächlichen kosten nötig.

und ja, du kannst die pauschale UND das arbeitszimmer nicht gleichzeitig für denselben tag geltend machen — macht ja auch keinen sinn. aber das arbeitszimmer ist eh raus bei dir.

— WG-Leben: günstig wohnen, teuer essen 😂

@WGKostenWenke hat das eigentlich schon gut zusammengefasst 👆 nur kurze Ergänzung: die 6€/Tag klingen nach wenig aber die werden einfach zu deinen Werbungskosten addiert. als azubi hast du wahrscheinlich eh kaum andere werbungskosten, also schau mal ob du damit über den arbeitnehmer-pauschbetrag von 1.230€ kommst — erst dann bringt dir das überhaupt was steuerlich.

bei 60 tagen x 6€ = 360€. wenn du sonst nix anderes hast, liegst du damit noch unter dem pauschbetrag. also realistically: wahrscheinlich null euro ersparnis für dich persönlich 😅

aber trotzdem machen, weil: falls du noch fahrtkosten zur arbeit hast, fortbildungskosten, gewerkschaftsbeitrag etc. — das alles stapelt sich!

— FIRE? Hab ich auch mal gegoogelt lol 🔥

ohhh okay das mit dem pauschbetrag hab ich gar nicht auf dem schirm gehabt 😩 ich hab halt fahrtkosten zur arbeitsstätte (bus, ca. 8km einfache strecke, ~200 arbeitstage) — rechnet sich das dann mit rein?? weil dann könnt ja doch was bei rauskommen?

Ja, Fahrtkosten zählen natürlich dazu! Die Entfernungspauschale beträgt 0,30€ pro Kilometer für die ersten 20km und ab dem 21. km sogar 0,38€ (einfache Strecke, nicht hin und zurück).

Bei 8km einfacher Strecke und ~200 Tagen: 200 × 8 × 0,30€ = 480€. Plus deine 360€ Homeoffice-Pauschale macht das zusammen 840€. Damit bist du noch unter dem Pauschbetrag von 1.230€ — also bringt dir die Steuererklärung wahrscheinlich nichts, weil das Finanzamt den Pauschbetrag sowieso automatisch ansetzt.

Es sei denn du hast noch was anderes: Arbeitsmittel (Headset, Maus, etc.), Fachliteratur für die Ausbildung, Prüfungsgebühren… das lohnt sich alles aufzuschreiben.

— Finanzplanung mit Kinderbonus ist ein Sport für sich.

Ich möchte nochmal kurz zum häuslichen Arbeitszimmer zurück, weil das viele falsch verstehen. 📌

Das Finanzamt prüft da wirklich genau: Das Zimmer muss räumlich abgetrennt sein (eigene Tür!), und es darf quasi nicht auch privat genutzt werden. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer reicht definitiv nicht — da wurde auch schon Klage eingereicht und verloren.

Aber noch was: Selbst wenn man ein echtes Arbeitszimmer hätte, wäre das für Arbeitnehmer seit 2023 nur noch absetzbar wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Als Azubi hast du ja einen Arbeitsplatz im Betrieb. Also wäre das Arbeitszimmer ohnehin schwierig geltend zu machen, selbst mit separatem Raum.

Fazit: Homeoffice-Pauschale ist für dich die einzig sinnvolle Option. 😊

— Finanzen müssen auch für Nicht-Nerds verständlich sein 😊
Zuletzt bearbeitet von Berit am 10. Aug 2025, 11:24 – Grund: Rechtslage 2023 ergänzt

Berit hat das korrekt dargestellt. Ich möchte noch einen Punkt hinzufügen, der häufig übersehen wird: Die Homeoffice-Pauschale kann nur für Tage angesetzt werden, an denen Sie überwiegend im Homeoffice tätig waren. Ein Tag, an dem Sie morgens kurz Mails zuhause bearbeitet haben und dann ins Büro gefahren sind, zählt nicht als Homeoffice-Tag im Sinne der Pauschale.

Führen Sie daher unbedingt eine Dokumentation der tatsächlichen Homeoffice-Tage — am besten mit Datum, Uhrzeit und einer kurzen Tätigkeitsbeschreibung. Das genehmigte Schreiben des Arbeitgebers ist gut, reicht aber allein nicht aus.

— Sorgfalt zahlt sich aus – buchstäblich.

Warte mal kurz — stimmt das wirklich dass man das Arbeitszimmer auch als Angestellter nicht mehr absetzen kann seit 2023? Ich dachte das wurde nur irgendwie umgestrickt?

— Autos reparier ich selbst – Finanzen auch 🔧

@Geldschrauber_Tobi die Regelung hat sich tatsächlich nochmal geändert. Seit VZ 2023 gilt: Arbeitszimmer ist absetzbar wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist — also z.B. für Selbständige die hauptsächlich von zuhause arbeiten. Für Arbeitnehmer die aber auch einen Büroarbeitsplatz beim AG haben, ist das praktisch raus.

Davor gab's noch die Möglichkeit mit 1.250€ Deckelung wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht — das ist aber seit 2023 abgeschafft und durch die erhöhte Homeoffice-Pauschale (6€ statt früher 5€) ersetzt worden.

Für Timo ist das eh irrelevant wegen Schreibtisch im Schlafzimmer, aber gut dass das hier nochmal klargestellt wird.

— FIRE ist kein Schreibfehler. 🔥

kurz offtopic aber: Timo, als Azubi machst du überhaupt eine Steuererklärung? Bist du dazu verpflichtet oder freiwillig? 👀 weil wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst (2024: 11.604€) kriegst du eh alles zurück was du an Lohnsteuer gezahlt hast, unabhängig von Werbungskosten

— Portfolio = 2 ETFs, 1 Krypto-Fehler und ein Bauchgefühl 😂

@FinanzFinn gute frage lol 😅 ich verdien ca. 850€ brutto im monat als azubi im 2. lehrjahr, also ja ich zahle schon ein bisschen lohnsteuer. bin nicht verpflichtet aber mach's freiwillig weil ich gehört hab dass man da was zurückkriegt. letztes jahr hab ich's nicht gemacht und bereue das jetzt irgendwie

850€ brutto monatlich, 12 Monate = 10.200€ im Jahr — das liegt unter dem Grundfreibetrag von 11.604€ (2024). In dem Fall solltest du die Steuererklärung auf jeden Fall machen, weil du die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurückbekommst! 💰

Und dann spielt es auch keine Rolle ob du mit deinen Werbungskosten über den Pauschbetrag kommst oder nicht — du bekommst sowieso alles zurück, was abgezogen wurde.

Für die Vergangenheit: freiwillige Steuererklärungen können bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Also noch bis Ende 2024 für das Jahr 2020 möglich, und 2021, 2022, 2023 sowieso. Das lohnt sich!

— Ein Haushaltsbuch rettet keine Welt, aber das Budget.

Jo Brigitte hat recht, das hab ich auch mal so gemacht — drei Jahre auf einen Schlag nachgeholt, gab schöne 400€ zurück. Für Kleinkram der sich angesammelt hatte.

Wobei ich sagen muss: Elster ist echt nicht so schlimm wie sein Ruf. Ich hab das ohne Steuerberater hinbekommen und ich bin kein Finanzprofi 😄 Für nen Azubi mit überschaubaren Einkünften reicht das locker.

— Früher hatte ich mehr Geld. Heute hab ich mehr Wissen.

warte mal kurz ich checkcheck: wenn er unter dem grundfreibetrag liegt kriegt er ALLES zurück was er gezahlt hat, egal ob er werbungskosten nachweist oder nicht?? 🤯 das wusste ich gar nicht

ich frag für mich als studentin mit minijob lol

— Broke but make it aesthetic 💸
StufiSparerin_Lena schrieb:wenn er unter dem grundfreibetrag liegt kriegt er ALLES zurück was er gezahlt hat, egal ob er werbungskosten nachweist oder nicht??

Genau so ist es — wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, ist deine Steuerschuld null. Dann bekommst du die einbehaltene Lohnsteuer vollständig zurück, weil der Arbeitgeber die ja monatlich pauschal einbehält ohne die Jahressituation zu kennen.

Werbungskosten können trotzdem helfen wenn man knapp über dem Freibetrag liegt — aber bei Timo ist das aktuell nicht der Fall.

— Finanzplanung mit Kinderbonus ist ein Sport für sich.

wir verlieren uns grade ein bisschen oder? 😄 die Ausgangsfrage war Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer und jetzt reden wir über Grundfreibeträge

aber okay für Timo ist das ja relevant, macht Sinn

kurze frage nebenbei: zählt der tag als homeoffice-tag wenn man morgens ne stunde gearbeitet hat und dann krank war? hab mich das auch schon gefragt 😅

— Schulden? Nö danke, bin raus.

@KreditmuffelKai: Nein, Krankheitstage zählen nicht als Homeoffice-Tage. Sie müssen tatsächlich gearbeitet haben. Ob eine Stunde reicht oder ob es eine Mindestarbeitszeit gibt, ist bisher nicht explizit gesetzlich geregelt — das BMF-Schreiben spricht von Tagen, an denen die Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Bei Zweifeln: weglassen und nur sichere Tage angeben.

— Sorgfalt zahlt sich aus – buchstäblich.

Ich würde noch ergänzen, dass es sinnvoll ist, die Homeoffice-Tage in einem simplen Kalender oder einer Tabelle zu dokumentieren — nicht nur als Nachweis fürs FA, sondern auch damit man beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht rätseln muss. Ich mach das einfach in einer Google-Tabelle, eine Zeile pro Tag mit Datum und einem Häkchen. Fünf Sekunden Aufwand.

Für die Vergangenheit muss man halt schätzen bzw. aus Kalendereinträgen rekonstruieren. Das FA akzeptiert das in der Regel, solange die Angaben plausibel sind und der Arbeitgeber die Homeoffice-Genehmigung bestätigt hat.

— Weniger ausgeben ist die einfachste Gehaltserhöhung.

Zur Übersicht für alle Mitleser — hier die wichtigsten Punkte des Threads zusammengefasst:

  • Häusliches Arbeitszimmer: Setzt ein räumlich abgetrenntes, nahezu ausschließlich beruflich genutztes Zimmer voraus. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer genügt nicht. Für Arbeitnehmer mit vorhandenem Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber ohnehin seit 2023 kaum noch relevant.
  • Homeoffice-Pauschale: 6€ pro Tag (ab VZ 2023), maximal 210 Tage = 1.260€ jährlich. Kein Nachweis tatsächlicher Kosten nötig. Für die geschilderte Situation die einzig mögliche Option.
  • Kombination: Pauschale und Arbeitszimmer schließen sich für denselben Tag gegenseitig aus.
  • Besonderheit für Timo: Da sein Jahreseinkommen vermutlich unter dem Grundfreibetrag liegt, wird die einbehaltene Lohnsteuer ohnehin vollständig erstattet.

Bitte beachten: Dies ist eine allgemeine Diskussion, kein Steuerberatungsersatz. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Lohnsteuerhilfeverein (deutlich günstiger als Steuerberater für Arbeitnehmer).

— Bitte Forenregeln beachten. Danke für konstruktive Beiträge.

sorry für necro aber ich hab den thread gerade gefunden und frag mich: gilt das alles noch für 2024?? oder hat sich da wieder was geändert 😭 ich blick da echt nicht mehr durch, jedes jahr andre regeln

PeterOhnePlan schrieb:gilt das alles noch für 2024?? oder hat sich da wieder was geändert

Für 2024 gilt: alles bleibt gleich. 6€ pro Tag, max. 210 Tage, Grundfreibetrag wurde auf 11.784€ angehoben. Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind auch unverändert. 👍

Einzige Änderung die relevant sein könnte: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt bei 1.230€. Kein Grund zur Panik also.

— Finanzen müssen auch für Nicht-Nerds verständlich sein 😊
Zuletzt bearbeitet von Berit am 29. Aug 2025, 10:57 – Grund: Grundfreibetrag 2024 korrigiert
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