Ralf S.
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📅 06. Apr 2026, 11:45 Themenersteller
#947
Hallo zusammen,
ich habe mich in den letzten Jahren als Selbstständiger ein ordentliches Polster angespart — mittlerweile liegen gut 160.000€ auf Tagesgeld- und Festgeldkonten. Das läuft hauptsächlich über zwei Banken, aber ich fange jetzt an, mir Gedanken über das Thema Einlagensicherung zu machen.
Konkret: Gilt die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000€ pro Bank oder pro Person? Ich habe widersprüchliche Informationen gelesen. Mein Verständnis ist, dass es pro Einleger und pro Bank gilt — also hätte ich bei zwei Banken jeweils 100.000€ abgesichert, macht zusammen 200.000€. Stimmt das so?
Was ich außerdem nicht ganz verstehe: Sparkassen und Volksbanken werben ja mit einem eigenen Sicherungssystem, das über die gesetzlichen 100.000€ hinausgeht. Ist das ein echter Mehrwert oder eher Marketing? Wie verlässlich sind diese freiwilligen Sicherungssysteme wirklich?
Und eine letzte Frage: Wenn ich mein Geld bewusst auf drei oder vier Banken aufteile — ist das die sicherste Strategie für Liquiditätsreserven in dieser Größenordnung? Oder gibt es clevere Alternativen, die ich als Selbstständiger auf dem Schirm haben sollte?
Danke für eure Einschätzungen.
— Rürup ist für Selbstständige oft besser als sein Ruf.
Knut
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📅 06. Apr 2026, 17:16
#948
Ja, du hast das grundsätzlich richtig verstanden: 100.000€ pro Einleger und pro Kreditinstitut. Wenn du also bei Bank A und Bank B je 100k liegen hast, bist du mit insgesamt 200k gesetzlich abgesichert. Das ist die EU-Richtlinie, die in Deutschland seit 2015 gilt.
Wobei man dazu sagen muss: Eine Bank muss erstmal wirklich pleitegehen, damit das relevant wird. Ist in Deutschland nicht so häufig passiert — aber nach 2008 will man ja nie wissen 😅
— Kreditkarte ja – aber bitte vollständig abbezahlen jeden Monat.
Norbert S.
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📅 30. Apr 2026, 17:16
#950
@Mahnbescheid_Monika hat das richtig angesprochen. Zur Präzisierung:
Bei einem Gemeinschaftskonto gilt der Schutz von 100.000€ je Kontoinhaber — ein gemeinsames Konto zweier Personen ist also bis zu 200.000€ abgesichert, jeweils 100.000€ pro Kopf. Das steht in §8 Abs. 6 EinSiG (Einlagensicherungsgesetz).
Zusätzlich gibt es die sogenannte vorübergehende erhöhte Einlagensicherung: Bei bestimmten Lebensereignissen wie Immobilienverkauf, Erbschaft, Heirat, Scheidung oder Geburt wird der Schutz für bis zu 12 Monate auf 500.000€ erhöht. Das wissen die wenigsten.
Für einen Selbstständigen wie den OP ist das natürlich weniger relevant, sofern keine dieser Situationen vorliegt.
— Fakten statt Gefühle – immer.
DepotDaddy_Dortmund
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📅 02. Mai 2026, 17:16
#951
Kurz zusammengefasst für alle, die es eilig haben: 100k pro Bank pro Person, Punkt. 😄
Und ja, auf mehrere Banken aufteilen ist die einfachste Lösung. Ich hab mein Tagesgeld selbst auf drei Banken verteilt — ING, DKB und Trade Republic (die haben ja jetzt auch ein Tagesgeldkonto). Nervt ein bisschen mit dem Überblick, aber für den Seelenfrieden ist es das wert.
Ehrlich gesagt: Bei den heutigen Zinsen von 3-4% lohnt sich das eh, mehrere Angebote zu vergleichen. Ist also kein reiner Sicherheitsgedanke.
— ETFs kaufen, Kinder erziehen, Ruhe bewahren. 😅
Sabine (Mod)
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📅 04. Mai 2026, 05:16
#952
Zum Thema Sparkassen und Volksbanken — das ist tatsächlich ein wichtiger Unterschied, den ich kurz erklären möchte:
Sparkassen und Volksbanken/Raiffeisenbanken sind nicht dem gesetzlichen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken angeschlossen. Sie haben stattdessen eigene Institutssicherungssysteme:
- Sparkassen: Sparkassen-Finanzgruppe mit Haftungsverbund — das Ziel ist nicht Einlagenentschädigung, sondern die Bank selbst darf gar nicht erst pleitegehen.
- Volksbanken/Raiffeisen: BVR-Institutssicherung, funktioniert ähnlich.
Das klingt nach Marketing, ist es aber nicht vollständig. Diese Systeme haben historisch gut funktioniert — keine Sparkasse und keine Volksbank ist in der Nachkriegszeit in Deutschland pleite gegangen. Das ist faktisch beeindruckend. Allerdings: Ein gesetzlich verbriefter individueller Anspruch auf Entschädigung wie beim EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) existiert hier nicht in der gleichen Form. Man vertraut dem System, nicht einer Rechtsgarantie.
Ob das ein echter Mehrwert ist? Ich würde sagen: ja, aber anders als die 100k-Garantie bei Privatbanken.
— Fairness, Fakten, Freundlichkeit – dafür stehe ich als Mod.
Günter H.
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📅 04. Mai 2026, 12:49
#953
Ich hab seit 40 Jahren mein Geld bei der Sparkasse und schlaf gut dabei. Die ist noch nie pleitegegangen und die ganze Region steht dahinter. Früher war das alles einfacher — man kannte den Filialleiter persönlich und hat dem vertraut.
Diese ganzen Onlinebanken mit 4% Zinsen — da weiß ich nicht ob ich dem vertrauen würde. Aber ich bin auch alt 😄
— Früher gab's noch 4% aufs Sparbuch. War schöner.
Ernst G.
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📅 04. Mai 2026, 21:49
#954
@GoldsparbuchGünter Das mit dem Vertrauen verstehe ich gut, aber man sollte Vertrauen nicht mit Sicherheitsstruktur verwechseln.
Zur ursprünglichen Frage des OP noch ein konkreter Hinweis, den hier noch niemand erwähnt hat: Bei der Aufteilung auf mehrere Banken sollte man aufpassen, dass man nicht versehentlich Institute wählt, die zum selben Einlagensicherungsfonds gehören oder — noch wichtiger — zur selben Bankengruppe. Die ING-DiBa und die ING (Niederlande) sind zum Beispiel verbunden. In der Praxis ist das für die Einlagensicherung normalerweise kein Problem, weil es sich um separate juristische Einheiten handelt, aber ich würde im Zweifel immer auf klar getrennte Institutsgruppen setzen.
Außerdem: Festgeld bei einer Bank, Tagesgeld bei einer anderen — das macht ohnehin Sinn, nicht nur wegen der Sicherheit.
— Auch mit 67 kann man noch in ETFs einsteigen. Hab's getan.
Zuletzt bearbeitet von Ernst G. am 04. Mai 2026, 23:58 – Grund: Klarstellung zur ING-Formulierung
Basti aus München
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📅 05. Mai 2026, 02:24
#955
Warte mal kurz — Trade Republic zählt als Bank mittlerweile oder? Die haben doch eine Banklizenz bekommen, also gilt da auch die 100k-Sicherung normal, oder? 🤔
Ich hab da auch was rumliegen und würd mich interessieren obs wirklich so abgesichert ist wie bei ner normalen Bank.
— Wia ma sagt: Geld is ned alles, aber ois kostet was 😂
Dirk H.
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📅 05. Mai 2026, 02:57
#956
@BavarianBudgetBasti Ja, Trade Republic hat seit 2023 eine Vollbanklizenz und ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), also gesetzliche 100k-Sicherung gilt. Davor waren Kundengelder über Partnerbanken abgesichert — das war etwas komplizierter konstruiert.
Für den OP noch ein praktischer Gedanke: Wenn du als Selbstständiger 160k als Liquiditätsreserve hältst, frage ich mich ehrlich gesagt, ob wirklich alles davon auf Tagesgeld sein muss. Je nach Planungshorizont könnte ein Teil davon sinnvoller in einem kurzlaufenden Festgeld oder sogar in Geldmarkt-ETFs liegen — da hast du dann keine Einlagensicherungsproblematik, weil Fondsgelder Sondervermögen sind. Aber das ist eine andere Diskussion.
— Dispokredit ist kein Notgroschen – das lernt man leider oft zu spät.
Fiona L.
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📅 05. Mai 2026, 05:07
#957
Der Hinweis von @DispoDetektiv_Dirk auf Geldmarkt-ETFs ist wichtig und wird zu selten genannt. Sondervermögen ist Sondervermögen — selbst bei Insolvenz des Brokers gehört das Fondsvermögen den Anlegern, nicht der Insolvenzmasse. Das ist strukturell eine andere Art von Sicherheit als die Einlagensicherung.
Für einen Selbstständigen mit 160k Liquiditätsreserve würde ich folgendes überlegen:
- 3-6 Monate laufende Kosten wirklich liquide auf Tagesgeld (verteilt auf 2 Banken)
- Mittelfristige Reserve in Festgeld mit Leitern (6/12/24 Monate gestaffelt)
- Längerfristig nicht benötigte Beträge in einen Geldmarkt-ETF wie den Xtrackers EUR Overnight Rate Swap
Das ist keine Anlageberatung, aber so würde ich die Struktur angehen.
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Ernst G.
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📅 06. Mai 2026, 18:57
#959
@Mahnbescheid_Monika Kurze Antwort: Geldmarkt-ETFs investieren in kurzlaufende Staatsanleihen oder Overnight-Swaps, keine Aktien. 2008 sind Aktienfonds abgestürzt, nicht Geldmarktfonds — das ist ein anderes Risikoprofil. Totalverlust ist theoretisch denkbar, aber extrem unwahrscheinlich. In der Praxis sind die Schwankungen minimal.
Ja, bei jeder normalen Direktbank (Comdirect, DKB, ING, Consorsbank usw.) kaufbar. Einfach nach ISIN suchen, z.B. LU0290358497 (Xtrackers EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF).
— Auch mit 67 kann man noch in ETFs einsteigen. Hab's getan.
Kurt F.
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📅 26. Mai 2026, 18:57
#960
Die Grundfrage des OP war gut gestellt und ist korrekt beantwortet worden. Ich möchte jedoch auf einen Aspekt hinweisen, der in solchen Diskussionen regelmäßig untergeht:
Die Einlagensicherung schützt nominale Beträge — sie schützt nicht vor Kaufkraftverlust. Wer 160.000€ über mehrere Jahre auf Tagesgeldkonten parkt, dessen reale Kaufkraft kann trotz formaler Sicherung erheblich erodieren, wenn die Inflation über dem Zinsniveau liegt. Das ist zwischen 2020 und 2023 passiert — real haben viele Sparer trotz »sicherer« Einlagen Vermögen verloren.
Die Streuung auf mehrere Banken ist richtig. Aber die Frage, ob 160.000€ vollständig in Bankeinlagen gehalten werden sollten, ist eine andere, die der OP sich stellen sollte.
— Kapital muss arbeiten. Menschen auch, solange sie müssen.
Seppl aus Bayern
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📅 26. Mai 2026, 21:40
#961
Ich finds amüsant dass hier aus ner simplen Frage zur Einlagensicherung grad ein komplettes Vermögensverwaltungs-Seminar wird 😄 Aber okay, is halt so in diesem Forum.
Zum Kernthema: Ich hab mein Geschäftskonto bei der Volksbank und mein Privatgeld bei der Sparkasse. Beides Institutssicherung, kein einmaliger Knall wenn eine Pleite macht — die anderen springen ein. Des is mir lieber als irgendwelche Onlinebanken die mir 0,2% mehr geben aber aus Litauen operieren 😅
— Beim Geld hört der Spaß auf. Oder fängt an 😄
Norbert S.
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📅 27. Mai 2026, 05:32
#962
Eine sachliche Ergänzung noch zu den freiwilligen Sicherungssystemen, da das in diesem Thread etwas unscharf geblieben ist:
Der private Bankenverband (Bundesverband deutscher Banken) betreibt zusätzlich zur gesetzlichen Sicherung einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Dieser sichert Einlagen weit über 100.000€ ab — die genaue Grenze hängt vom Eigenkapital der jeweiligen Bank ab. Bei großen Privatbanken wie Deutsche Bank oder Commerzbank sind das Millionenbeträge. Das ist relevant für vermögende Privatkunden oder Firmenkunden mit hohen Einlagen.
Diesen Fonds gibt es also zusätzlich zur gesetzlichen 100k-Sicherung — das sind zwei verschiedene Schichten. Volkbanken und Sparkassen haben diesen Fonds nicht, dafür aber eben ihre Institutssicherung.
— Fakten statt Gefühle – immer.
Zuletzt bearbeitet von Norbert S. am 27. Mai 2026, 05:46 – Grund: Tippfehler korrigiert
Dorothea E.
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📅 27. Mai 2026, 06:02
#963
Ich möchte den Punkt von @Kapitalanleger_Kurt unterstützen. Als jemand, der bewusst auf Dividendenaktien setzt: Man sollte nicht vergessen, dass Einlagensicherung zwar das nominale Kapital schützt, aber keine Rendite garantiert.
Für einen Selbstständigen ist eine ausreichende Liquiditätsreserve natürlich Pflicht — das ist nicht verhandelbar. Aber 160.000€ vollständig als Liquiditätsreserve? Das hängt natürlich vom Umsatz und den laufenden Kosten ab. Als Richtwert gilt oft 6-12 Monatsumsatz für Selbstständige. Was darüber hinausgeht, darf ruhig langfristiger angelegt werden.
— Dividenden sind mein Gehalt im Ruhestand.
Nele S.
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📅 27. Mai 2026, 15:15
#964
Ich bin auch selbstständig und kenn das Gefühl — man will einfach wissen dass das Geld da ist wenn man es braucht 😅 Steuernachzahlungen, Auftragslücken, whatever.
Ich hab meine Reserve auf zwei Banken aufgeteilt (Tagesgeld ING + Festgeld Weltsparen) und gut ists. Mehr als 100k pro Bank liegt da eh nicht rum, also bin ich entspannt. Dieser Thread hat mir aber echt nochmal bestätigt dass ich das richtig gemacht hab 👍
— Selbstständig = selbst und ständig ans Geld denken 😅
Mathilda K.
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📅 27. Mai 2026, 23:11
#965
Sorry für den späten Einstieg, aber ich find den Thread so gut, ich muss kurz zusammenfassen — quasi als Merkzettel für alle die hier landen:
- Grundregel: 100.000€ Schutz pro Person UND pro Bank (gesetzlich)
- Gemeinschaftskonto: je 100k pro Kontoinhaber, also 200k bei zwei Personen
- Sonderfall: bis 500k für max. 12 Monate nach bestimmten Lebensereignissen
- Sparkassen/Volksbanken: kein direkter 100k-Anspruch, aber Institutssicherung (Bank darf nicht pleitegehen)
- Privatbanken: gesetzliche 100k + freiwilliger Bankenfonds on top
- Alternative: Geldmarkt-ETFs als Sondervermögen, nicht durch Einlagensicherung gedeckt aber anders geschützt
Strategie für OP: Auf 2-3 Banken aufteilen, je unter 100k, fertig. 🎯
— Finanzen erklär ich wie Mathe – einfach und mit Geduld.